Legal Eye – Die Rechtskolumne Viele Versicherer experimentieren mit Tarifen, die eine gute Fahrweise oder gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen. Diese Telematik-Policen bergen aber viele Tücken. Sie untergraben das Solidarprinzip und sind datenschutzrechtlich bedenklich. Zudem ist zu befürchten, dass die Vertragsklauseln nicht transparent genug sind und eventuell auch gegen das Benachteiligungsverbot des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verstoßen könnten. Ob die erhobenen Daten am Ende überhaupt aussagekräftig genug für eine Tarifierung sind, ist eine weitere offene Frage.
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