Der digitale Krankenversicherer Ottonova ist in das Visier der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs geraten. Die Wettbewerbshüter haben beim Landgericht München eine Unterlassungsklage gegen den Versicherer eingereicht. Sie stören sich daran, dass er für sein Angebot der Fernbehandlung wirbt. Da die Fernbehandlung deutschen Ärzten verboten ist, darf er das nicht, findet die Wettbewerbszentrale. Ottonova-Chef Roman Rittweger sieht das anders, weil der Versicherer ausschließlich mit Schweizer Ärzten zusammenarbeitet. In der Eidgenossenschaft sind Telekonsultationen erlaubt. Wenn sein Ansatz rechtlich nicht zu beanstanden ist, kann die Werbung dafür nicht verboten sein, glaubt Rittweger.
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