Legal Eye – Die Rechtskolumne Die große Koalition plant, auch in Deutschland Massenklagen zu ermöglichen. Jetzt ist ihr die EU-Kommission mit einem weitergehenden Vorschlag zuvorgekommen. Hier droht eine Regelung, die aussichtslose Klagen fördert, diesen eine Art Beweislastumkehr zubilligt und das Ganze auch noch staatlich finanziert. Das einzig Gute an dem Richtlinien-Entwurf ist, dass der nationale Gesetzgeber noch einige Aufgaben erfüllen muss, bevor das Instrument der Massenklage eingeführt werden kann. Möge es noch lange dauern.
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