Generali verkauft Leben an Viridium

Die italienische Versicherungsgruppe Generali, in Deutschland der zweitgrößte Privatkundenversicherer, verkauft 89,9 Prozent an ihrer stillgelegten Tochter Generali Leben an den Abwicklungsspezialisten Viridium. Dabei wird die Generali Leben mit bis zu einer Milliarde Euro bewertet. 300 Mitarbeiter gehen zu Viridium. Die Generali beteiligt sich sehr wahrscheinlich an dem Abwicklungsspezialisten. Der umstrittene Deal dürfte zu heftiger Kritik von Politikern und Verbraucherschützern führen, die Nachteile für Kunden befürchten. In der Branche selbst gibt es schon jetzt eine scharfe Spaltung zwischen Gegnern von Run-off-Lösungen und Versicherern, die einen Bestandsverkauf für eine mögliche Option halten.

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2 Antworten »

  1. Bemerkenswert ist, dass sich die BaFin zu dem Deal umgehend mit einer Pressemitteilung geäußert hat.
    Sie führt darin aus, dass sie bei ihrer Entscheidung hinsichtlich des Erwerbers u.a. die „Fähigkeit, den Versicherer ausreichend zu kapitalisieren“ berücksichtigen will und auch die „Fähigkeit der Gruppe, ein in Not geratenes Unternehmen zu stützen.“ Dahinter steht der Gedanke, dass der Eigentümer eines Versicherers – letztlich auf Geheiß der BaFin – gehalten sein kann, bei Bedarf Kapital nachzuschiessen. Eine solche Rechtspflicht ist aber dem deutschen Gesellschaftsrecht fremd und das VAG erhält dazu nur sehr unklare und unbestimmte Vorgaben, die aber z.B. offenlassen, wieweit eine solche Pflicht reicht, wann sie eingreift und welche finanziellen „Fähigkeiten“ denn gegeben sein müssen. Es mag rechtspolitisch für eine zusätzliche Sicherheit auf Aktionärsebene gute Gründe geben, nur aktuell regelt das Gesetz dies nicht hinreichend klar. Ich vertrete daher im Beck’schen Online-Kommentar zum VAG die Auffassung, dass die Vorschriften zur Inhaberkontrolle insoweit mangels Bestimmtheit verfassungswidrig sind, weil sie die Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie (Art. 12, 14 Grundgesetz) zumindest nicht in hinreichend bestimmter Form einschränken. Auf europäischer Ebene bestehen dieselben verfassungsrechtlichen Garantien. Eine solch fundamentale Frage kann der Gesetzgeber letztlich nicht dem Gutdünken der Beamten der BaFin überlassen. Auch andere Autoren äußern hieran entsprechende Zweifel. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Erwerber den Wünschen der BaFin beugen werden oder ob um die Voraussetzungen, unter denen die BaFin die Genehmigung verweigern könnte, gestritten werden wird. Aus rechtlicher Sicht wäre die Klärung dieser Frage hochinteressant.

  2. Ich denke, dass es ein großer Fehler ist, das Asset Management bei der Generali zu belassen. Die Margen werden benötigt, um eine nachhaltige Performance sowohl für den VN wie auch das VU zu erzielen, vor allem um die Garantiezinsen zu erwirtschaften. Für die Generali ist es gut, nicht aber unbedingt für die Altkunden. Es sei denn, Viridium konnte die Assetmanagementgebühren senken.

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