Die Union Reiseversicherung streitet mit Reiseveranstaltern um die Höhe der Stornopauschalen, die die Firmen ihren Kunden im Falle eines Reiserücktritts in Rechnung stellen. Betragen diese mehr als 20 Prozent, müssen die Veranstalter nachweisen, dass ihnen durch die Stornierung tatsächlich ein durchschnittlicher Schaden in dieser Höhe entstanden ist. Dieses Urteil fällte der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2014, die meisten Reiseveranstalter halten sich aber immer noch nicht an diese Vorgabe, klagt der Versicherer. Die Forderungen, die aus den nach Ansicht des Versicherers überhöhten Stornorechnungen resultieren, hat er nun an zwei Inkassodienstleister abgegeben. Das Unternehmen ist aber weiterhin an einer Verhandlungslösung interessiert.
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