Geplante IDD-Umsetzung benachteiligt Fernabsatz

 The Long View – Der Hintergrund  Der Regierungsentwurf der Verordnung zur Umsetzung der Vermittlerrichtlinie IDD überrascht mit einer deutlichen Verschärfung beim Fernabsatz von Versicherungen. Im bisherigen Referentenentwurf war beim reinen Telefonvertrieb geregelt, dass der Vermittler die Angaben zu seiner Person und seiner Tätigkeit dem Kunden erst unmittelbar nach Abschluss des Versicherungsvertrags mitteilen muss. Laut dem Regierungsentwurf soll das jetzt unmittelbar nach dem ersten Geschäftskontakt stattfinden. Das würde den Telefonvertrieb ganz erheblich erschweren. Eine Begründung für die Verschärfung hat der Gesetzgeber nicht gegeben. Die Vermutung liegt nahe, dass es sich um eine versehentliche Änderung handelt, die so gar nicht gewollt war.

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