Gonetto kassiert vor Gericht Schlappe gegen BaFin

Der gerichtliche Vorstoß des Start-ups Gonetto gegen die BaFin ist vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat den Eilantrag des Online-Maklers abgelehnt. Gonetto wollte sich dagegen wehren, dass die Aufsicht Versicherern, die über Gonetto verkaufen, mit Sanktionen gedroht hatte. Streitpunkt ist, dass Gonetto seine Provisionen mit den Kunden teilt. Das ist durch das Provisionsabgabeverbot untersagt, es gibt jedoch Ausnahmeregelungen – auf die beruft sich der Makler. Gonetto-Chef Dieter Lendle moniert, dass sich die BaFin in das Geschäft von Vermittlern einmischt, für die sie als Aufsicht nicht zuständig ist. Er wird wahrscheinlich weiter gegen die BaFin vorgehen.

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