Legal Eye – Die Rechtskolumne Am 8. November werden die extraterritorialen Sanktionen für die Assekuranz, die US-Präsident Donald Trump gegen den Iran verhängt hat, wieder in Kraft treten. Das klingt vertraut, schließlich hatte die Branche schon vor der Aussetzung der Sanktionen durch das Iran-Abkommen damit gelebt. Doch die Situation ist diesmal anders: Die sogenannte Blocking Regulation der EU, die es europäischen Unternehmen untersagt, US-Sanktionen zu befolgen, gilt jetzt auch für Versicherer. Wer nach wie vor Sanktionsklauseln in Verträgen verwenden will, sollte schleunigst rechtlichen Rat suchen.
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