Nächste Runde im Streit um Zusatzpolicen

In der gerichtlichen Auseinandersetzung über das Angebot von Zusatzversicherungen geht die AOK Rheinland/Hamburg in die Revision beim Bundessozialgericht. Der Vorstandsvorsitzende Günter Wältermann sieht gute Chancen, dass es den gesetzlichen Krankenkassen letztlich erlaubt bleibt, ihren Versicherten entsprechende Angebote zu machen. Da die Wahltarife der AOK Rheinland/Hamburg auch Kunden mit einer Vorerkrankung offenstehen, sind sie seiner Meinung nach keine wirkliche Konkurrenz zu den Angeboten der privaten Krankenversicherer. Schließlich sei deren Geschäft durch den Vorstoß der Krankenkassen nicht eingebrochen.

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