Brexit-Entwurf: Keine Entwarnung für Versicherer

Die EU und Großbritannien haben sich nach langem Hin und Her auf ein Austrittsabkommen geeinigt. Demnach wird es wie schon angedacht eine Übergangsfrist bis Ende 2020 geben, in der Unternehmen den gemeinsamen Binnenmarkt noch nutzen können. Danach droht Versicherern aber nach wie vor der Verlust der Passporting-Rechte. Der Äquivalenzstatus, der diese Rechte ersetzen könnte, wäre für die Gesellschaften viel weniger wert.

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