Private Krankenversicherer (PKV) haben grundsätzlich das Recht, die von Krankenhäusern bei ambulanten Krebstherapien zu Unrecht veranschlagte Umsatzsteuer zumindest zum Teil zurückzufordern. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen dafür aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der BGH hat die Verfahren zur Überprüfung der Sachverhalte an die Vorinstanzen zurückverwiesen. Nach Schätzung des PKV-Verbands geht es branchenweit bei den Nachforderungen um mehrere Millionen Euro.
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