Der Streit zwischen den Arag-Erben Paul-Otto Faßbender und seiner Schwester Petra ist endgültig beendet. Das Oberlandesgericht bestätigte in einem Berufungsverfahren das Urteil des Landesgerichts Düsseldorf, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Demnach erhält Petra Faßbender eine Ausgleichszahlung von 3,5 Mio. Euro für die Firmenanteile. Sie muss allerdings 70 Prozent der Prozesskosten tragen. Die Geschwister hatten sich seit 1983 vor Gericht um die Höhe der Ausgleichszahlung gestritten, nachdem der Vater im Testament festgelegt hatte, dass der Versicherer in der Hand seines Sohnes bleiben soll.
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