Das Bundesinnenministerium hat einen Referentenentwurf für ein IT-Sicherheitsgesetz 2.0 in die Ressortabstimmung gegeben. Es sieht unter anderem eine Erhöhung der Belegschaft und des Budgets des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor. Außerdem soll die Meldepflicht bei IT-Sicherheitsvorfällen auf weitere Bereiche ausgedehnt werden, darunter Rüstungsfirmen, Medienhäuser und bestimmte börsennotierte Unternehmen. Zudem sollen Verbraucher von einem Sicherheitskennzeichen für IT-Produkte profitieren. Vom 2015 verabschiedeten Vorgängergesetz hatten sich die Versicherer einen Nachfrageschub bei Cyberdeckungen erhofft.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo