IT-Sicherheitsgesetz 2.0 erfasst mehr Unternehmen

Das Bundesinnenministerium hat einen Referentenentwurf für ein IT-Sicherheitsgesetz 2.0 in die Ressortabstimmung gegeben. Es sieht unter anderem eine Erhöhung der Belegschaft und des Budgets des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor. Außerdem soll die Meldepflicht bei IT-Sicherheitsvorfällen auf weitere Bereiche ausgedehnt werden, darunter Rüstungsfirmen, Medienhäuser und bestimmte börsennotierte Unternehmen. Zudem sollen Verbraucher von einem Sicherheitskennzeichen für IT-Produkte profitieren. Vom 2015 verabschiedeten Vorgängergesetz hatten sich die Versicherer einen Nachfrageschub bei Cyberdeckungen erhofft.

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