Jetzt ist es amtlich: Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Versicherten keine Zusatzversicherungen verkaufen. Das hat das Bundessozialgericht am Dienstag klargestellt und der AOK Rheinland/Hamburg das Angebot von Wahltarifen für die Unterbringung im Krankenhaus, die Zahnversorgung oder die Behandlung im Ausland untersagt. Damit hat die Continentale Krankenversicherung die seit Jahren laufende juristische Auseinandersetzung mit der Kasse für sich entschieden. Die AOK will jetzt in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren privaten Krankenversicherern (PKV) eine Lösung für die betroffenen Versicherten suchen, die den bisherigen Angeboten ähnelt. Der PKV-Verband begrüßt das Urteil der Kasseler Richter.
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