Verletzen Manager ihre Pflichten, können Sie in Anspruch genommen werden und haften mit ihrem Privatvermögen. Hier springt die D&O-Versicherung ein. Immer öfter werden die D&O-Versicherer jetzt mit Ansprüchen konfrontiert, die aus Cybervorfällen stammen, hat Marcel Armon, Geschäftsführer beim Spezialmakler Hendricks, beobachtet. Haben Unternehmen keine Cyberversicherung, die für den Schaden aufkommen könnte, landen die Fälle schon mal beim D&O-Versicherer. Denn: Ein Managementfehler lässt sich leicht konstruieren, sagt Armon.
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