Legal Eye – Die Rechtskolumne In der D&O-Versicherung sind sogenannte wissentliche Pflichtverletzungen von Managern nicht versichert. Es kann allerdings passieren, dass ein Versicherer trotz einer solchen Pflichtverletzung einen Schaden regulieren muss, weil sich andere versicherte Personen dieses Handeln nicht zurechnen lassen müssen. Ein Beispiel ist der Vorstand, der seinen wissentlich pflichtwidrig handelnden Kollegen nicht ausreichend überwacht und dabei nur fahrlässig gehandelt hat. Lösen ließe sich dieses Dilemma nur durch einen Eingriff ins Haftungsrecht.
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