Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Vertriebsrichtlinie IDD hat die Informationspflichten für Versicherer und Vermittler deutlich erhöht. So muss es nun auch Transparenz geben über alle mit dem Erwerb eines Versicherungsprodukts anfallenden Kosten und Gebühren. Ein Anspruch auf Offenlegung der geleisteten Provisionszahlungen lässt sich aus dem Wortlaut der Vorschriften aber nicht ableiten. Für einen funktionierenden Wettbewerb wäre dies auch nicht zielführend.
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