Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre Konsultation bezüglich des geplanten Rundschreibens zu aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von kleinen Versicherungsunternehmen beendet. Der aktuelle Entwurf sieht eine weitgehende Übertragung der für Solvency-II-Versicherungsunternehmen geltenden allgemeinen Governance-Anforderungen auf kleine Versicherer vor. Bei konsequenter Anwendung des Proportionalitätsprinzips muss kleinen Versicherern jedoch ein größerer Gestaltungsspielraum verbleiben. Offen ist, ob die BaFin künftig ähnliche Anforderungen an die Geschäftsorganisation von Pensionskassen und Pensionsfonds stellen wird.
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