Der Bundesgerichtshof (BGH) muss sich erneut mit der Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung befassen. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hat entschieden, dass die Axa Krankenversicherung einem Kunden Beiträge zurückzahlen muss, weil die Begründung für eine Beitragsanpassung nicht ausreichend war. Ilja Ruvinskij, der Anwalt des Kunden, rechnet mit einer Strahlwirkung des Urteils auf die gesamte Branche. Die Axa geht davon aus, die Kunden korrekt informiert zu haben und hat Revision beim BGH eingelegt.
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