Legal Eye – Die Rechtskolumne Mit Urteil vom 19. Dezember 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die gesetzliche Verpflichtung eines Arbeitgebers, für Leistungskürzungen einer Pensionskasse einzustehen, vom Anwendungsbereich der Insolvenzschutzrichtlinie 2008/94/EG erfasst wird. Von der Leistungskürzung einer Pensionskasse betroffene Arbeitnehmer müssen daher vom Gesetzgeber durch geeignete Maßnahmen vor dem Risiko geschützt werden, dass der Arbeitgeber seine Grundverpflichtung wegen Insolvenz nicht mehr erfüllen kann. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Änderung des Betriebsrentengesetzes geht aber weit über das hinaus, was die Insolvenzschutzrichtlinie fordert. Hier muss nachjustiert werden.
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