Betriebsschließungs-Kompromiss auf der Kippe

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1 Antwort »

  1. Der Standpunkt der Bundesagentur ist nachvollziehbar. Warum soll der Steuerzahler die Zeche zahlen? Das Geld wird an anderer Stelle dringend benötigt. Wenn die Betriebsschließungspolicen keine Bestimmung enthalten, dass nur subsidiär Deckung geboten wird, wird man die Versicherungsnehmer nicht auf staatliche Hilfen verweisen oder diese voraussetzen können. Es ist wie immer, der einzelne Versicherungsnehmer wird beurteilen müssen, welches Vergleichsangebot er abhängig von seinem Vertragsinhalt und seiner individuellen finanziellen Situation annimmt oder so gar annehmen muss. Dabei ist er gut beraten, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Erfolgsaussichten einer Klage sind je nach Vertragswerk unterschiedlich zu beurteilen.

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