Legal Eye – Die Rechtskolumne Die behördlichen Anordnungen zur Untersagung von Veranstaltungen aufgrund der Covid-19-Pandemie stellen deutsche Aktiengesellschaften vor die Frage, wie sie ihrer Pflicht zur rechtssicheren Durchführung der jährlichen Hauptversammlung 2020 nachkommen können. Als Antwort hat der Gesetzgeber erstmalig die Möglichkeit zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung geschaffen. Erste Unternehmen wie der Pharma-Konzern Bayer haben bereits von dieser Option Gebrauch gemacht. Ob sich virtuelle Hauptversammlungen auch unter normalen Umständen künftig durchsetzen werden, bleibt abzuwarten. Die Neuregelungen werden jedenfalls noch weiterer Überarbeitung bedürfen, um sämtlichen Interessen Rechnung tragen zu können.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.Trends
-
© Saretzki & Partner
Von der Dotcom-Blase zur KI-Revolution: Warum Manager die Fehler der 90er wiederholen
-
© CC0 Public Domain
EZB warnt vor Private-Credit-Risiko für Versicherer
-
© Versicherungsmonitor | Tom Gerhardt
MRH-Trowe-CEO Ralph Rockel: „Wir haben schon über Integration geredet, als das noch niemand getan hat“

Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo