Legal Eye – Die Rechtskolumne Die FDP hatte kürzlich gefordert, Kunden, die von einem externen Run-off betroffen sind, ein außerordentliches Kündigungs- oder Wechselrecht einzuräumen. Diesem Ansinnen sollte der Gesetzgeber nicht nachkommen. Damit würde er nicht nur fälschlicherweise suggerieren, dass Run-off-Transaktionen in Wahrheit einen Nachteil für den Kunden bedeuten. Der Gesetzgeber würde auch der Finanzaufsicht BaFin die Fähigkeit absprechen, ihre Aufgabe ordnungsgemäß zu erfüllen, zu der die Prüfung solcher Deals zählt.
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