The Long View – Der Hintergrund Durch die Corona-Krise ist dem Entwurf des neuen BaFin-Rundschreibens vom März 2020 zur echten Gruppenversicherung bislang sehr wenig Beachtung geschenkt worden. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme endet schon am 6. Juli 2020, aber wo bleibt der rechtliche und politische Diskurs? Der Entwurf enthält Überraschungen mit Zündstoff für die Restschuldversicherung (RSV): Es fehlt die ganz wesentliche Regelung aus dem aktuell gültigen BAV-Rundschreiben 3/94 zur Höhe der angemessenen Vergütung des Gruppenversicherungsnehmers durch das Versicherungsunternehmen. Stattdessen findet sich eine neue Offenlegungspflicht. Wenn das – im Zusammenspiel mit dem aktuell weiterhin politisch diskutierten Provisionsdeckel – wirklich so kommt, dann geht es der RSV in Deutschland an den Kragen.
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