Über die bayerische Lösung, nach der Versicherer bis zu 15 Prozent für Betriebsschließungsschäden von Gastronomen und Hoteliers zahlen, wird viel gestritten. Handelt es sich um Kulanzzahlungen für eigentlich unversicherte Schäden oder ist es ein Vergleichsangebot? Von der Antwort auf diese Frage hängt auch ab, ob Erstversicherer Schäden an Rückversicherer weitergeben können, erklärt Vincent Schreier, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Clyde & Co. Außerdem: Die Lufthansa schnürt zusammen mit der Axa ein Paket für erkrankte Fluggäste. Der wegen der Corona-Pandemie geschlossene Underwriting-Room von Lloyd’s of London soll am 1. September wieder öffnen. Der US-Versicherer Markel verabschiedet sich derweil aus mehreren Versicherungssparten.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo