The Long View – Der Hintergrund Das Gesetzgebungsverfahren für die im Rahmen des „New Deal for Consumers“ der EU angekündigte Möglichkeit zur Massenklage nähert sich auf europäischer Ebene der Zielgeraden. Anders als bei der deutschen Musterfeststellungsklage können Einrichtungen, die zur Durchsetzung von Verbraucheransprüchen qualifiziert sind, dabei direkt Schadenersatz für die Betroffenen erstreiten. Von der neuen Klagemöglichkeit sind auch Versicherer betroffen, zum einen als mögliche Beklagte, aber auch als Anbieter von Vermögensschaden- und D&O-Deckungen.
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