Legal Eye – Die Rechtskolumne Versicherungsvereine und damit auch zahlreiche Pensionskassen stehen vor der Frage, wie sie ihre Mitgliederversammlungen durchführen sollen. Behördliche Anordnungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie können den ordnungsgemäßen Ablauf einer Präsenzveranstaltung potenziell auch kurzfristig gefährden. Eine planbare Alternative ist die virtuelle Mitgliederversammlung. Sie bedarf aber sorgfältiger Vorbereitung und wird häufig nicht ohne einen technischen Dienstleister machbar sein.
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