Legal Eye – Die Rechtskolumne Im Bereich der Versicherungsaufsicht stuft die BaFin ihren Auftrag grundsätzlich als materielle Staatsaufsicht ein. Daher achtet sie bei den Erstversicherern bislang nicht nur auf die Einhaltung konkreter Rechtsnormen, sondern ganz allgemein auf die ausreichende Wahrung der Belange der Versicherten. Diesbezügliche Anforderungen an die Versicherer konkretisierte die BaFin bislang selbst. Die Doppelrolle als Quasi-Normgeber und Aufsichtsbehörde hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel nun für unzulässig erklärt. Hat das Urteil Bestand, ergeben sich weitreichende Folgen für die Aufsichtspraxis.
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