BaFin verbietet Check24 indirektes Versicherungsgeschäft

Das Vergleichsportal Check24 darf Kreditkunden nicht versprechen, ihre Monatsraten zu übernehmen, sollten sie arbeitslos werden. Das hat die Finanzaufsicht BaFin erklärt und eine Einstellung dieses Versicherungsgeschäfts angeordnet. Die Aktion „Kreditairbag“ des Vergleichsportals mutet wie eine Restschuldpolice an, als Vermittler darf Check24 aber nicht selbst das Versicherungsrisiko tragen. Vermittler dürfte die Anordnung freuen, sie wettern seit Langem gegen Check24.

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