Aktuare fordern Zinsmoratorium in der bAV

Versicherungsmathematiker warnen vor den Folgen der Corona-Pandemie für die betriebliche Altersversorgung (bAV). Durch die Krise werde das Niedrigzinsumfeld zementiert, was Unternehmen mit internen Rentenzusagen zunehmend belaste, hieß es bei einer virtuellen Pressekonferenz des Instituts der versicherungsmathematischen Sachverständigen (IVS). Die Aktuare fordern ein Zinsmoratorium und neue Regeln zur Berechnung der Rückstellungen. Arbeitgeber sollen außerdem unter bestimmten Voraussetzungen bestehende Zusagen auf künftige Beiträge absenken können.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

1 Antwort »

  1. Künstliche oder historische Zinsannahmen geben sicherlich kein realitätsnahes Bild der Vermögenslage wider. Man sollte sich die Behandlung der Verpflichtungsseite nach IFRS 17 zum Vorbild machen: hier spielt die erwartete Rendite eine Rolle. Der verstaubte IAS 19 sollte auch in diese Richtung weiterentwickelt werden. Im Vorfeld könnte ja HGB hier Vorreiter sein.

Diskutieren Sie mit