Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Leistungsfähigkeit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) steht auf dem Prüfstand. BaFin und Gesetzgeber haben bei Pensionskassen bereits mit Appellen an Trägerunternehmen zur Leistung von Sonderzuwendungen und mit der Einbeziehung der Subsidiärhaftung des Arbeitgebers in die gesetzliche Insolvenzsicherung reagiert. Maßnahmen zur Stärkung der bAV dürfen sich aber nicht nur in der Symptombehandlung erschöpfen. Erforderlich sind strukturelle Änderungen, damit das System dauerhaft tragfähig bleibt.
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