Die Haftpflichtkasse muss eine Niederlage vor dem Landgericht München I einstecken. Im Streit um Zahlungen aus der Betriebsschließungsversicherung (BSV) infolge der Corona-Pandemie haben die Richter zugunsten des Versicherungsnehmers entschieden. Geklagt hat die Münchener Gaststätte Sankt Emmeramsmühle. Der Gegenseitigkeitsversicherer muss dem Betreiber knapp 430.000 Euro aus der Police zahlen. An dem Fall zeigt sich einmal mehr, dass es im BSV-Streit auf den Einzelfall ankommt, denn ein anderes Verfahren ging jüngst positiv für die Haftpflichtkasse aus.
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