Legal Eye – Die Rechtskolumne Dass sich die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht unbedingt mit anderen Vorschriften vertragen, entdecken Unternehmen und Versicherer zwangsläufig bei Gerichtsprozessen im angloamerikanischen Raum. Anders als in Deutschland werden in den USA über eine sogenannte Pre-Trial Discovery Beweise vor dem Beginn des Gerichtsprozesses erhoben. Bei der darin geforderten umfassenden Offenlegung der Tatsachen können die Beteiligten schnell gegen die Datenschutzvorschriften der DSGVO verstoßen, wenn sie nicht achtgeben.
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