In einem neuen Urteil zur Haftungsfrage für pandemiebedingte Betriebsschließungsschäden haben die Richter zugunsten des Versicherers entschieden und die Klage abgewiesen. Ein Restaurantbetreiber hatte vor dem Landgericht Stuttgart die Erstattung seiner Gewinneinbußen von rund 67.000 Euro gefordert. Bei der Urteilsfindung kam es, wie bei vielen aktuellen Urteilen in der Betriebsschließungsversicherung, auf einen bestimmten Vertragspassus an. Er ließ die Richter zugunsten des Versicherers entscheiden.
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