Die privaten Krankenversicherer (PKV) lehnen die vom Bundesgesundheitsministerium geplanten Änderungen am Notlagentarif der Branche ab. Weder der Direktanspruch von Leistungserbringern gegenüber den Versicherern noch das Verbot, Kostenerstattungsansprüche der Kunden im Notlagentarif mit Beitragsschulden beim Versicherer zu verrechnen, hält der PKV-Verband für angemessen. Ein Dorn im Auge ist der Branche auch die Anerkennung von sogenannten Solidargemeinschaften als Alternative zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung.
Kategorien: Abo, Allgemein, Nachrichten, Top News, Versicherer