Legal Eye – Die Rechtskolumne Sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer wollen Schäden lückenlos aufklären. Während dem geschädigten Unternehmen die Aufklärung nicht schnell genug gehen kann, nutzt mancher Versicherer die vermeintlich aufwendige Sachverhaltsaufklärung, um die Regulierungsentscheidung auf den Sankt Nimmerleinstag zu verschieben. Den Versicherungsnehmern sind dann rechtlich die Hände gebunden. Höchste Zeit also, dass der Gesetzgeber den Versicherern hier klare Grenzen aufzeigt.
Kategorien: Abo, Allgemein, Kommentare, Legal Eye – Die Rechtskolumne, Top News