Nach etlichen Gerichtsurteilen schien es schon so gut wie ausgemacht, dass D&O-Versicherer nicht für Zahlungen von Führungskräften nach Insolvenzreife aufkommen müssen, wenn dies nicht explizit in den Versicherungsbedingungen festgelegt ist. Doch jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein überraschendes Urteil gefällt: Entgegen der Meinung der Vorinstanzen gelten diese Ansprüche laut BGH als gesetzliche Haftpflichtansprüche und sind auch ohne gesonderte Klarstellung versichert. Der Richterspruch könnte auch über die D&O-Versicherung hinaus Strahlkraft entfalten, glauben Experten.
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