Etliche Gastronomen haben im ersten Lockdown das Angebot ihres Versicherers akzeptiert, gegen Zahlung von 15 Prozent auf ihre gesamten Ansprüche aus Betriebsschließungspolicen zu verzichten. Inzwischen haben sich andere Wirte vor Gericht durchgesetzt und die volle Entschädigung zugesprochen bekommen. Gastwirt Karlheinz Reindl, der für sein ehemaliges Restaurant Donisl die sogenannte bayerische Lösung angenommen hat, will jetzt gegen seinen Versicherer Allianz klagen und den Vergleich für unwirksam erklären lassen. Sein Anwalt Maximilian Degenhart sieht eine „große zweite Klagewelle“ auf die Versicherer zurollen.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo