Exklusiv Im Streit zwischen Gastronomen und Versicherern um Leistungen aus Betriebsschließungspolicen sind bisher sehr unterschiedliche Urteile gefallen. Während sich Wirte mit Versicherungsbedingungen, die einen dynamischen Verweis auf das Infektionsschutzgesetz enthalten, oft durchsetzen konnten, gleicht der Gang vor Gericht mit statischen Listen von Infektionskrankheiten einem Glücksspiel, so Anwalt Mark Wilhelm. Das könnte langfristig auch zum Problem für Makler werden, die den Wirten diese Policen vermittelt haben, glaubt Branchenkenner Marcel Armon (Bild). Die wichtigste Lehre aus der Corona-Krise für Vermittler aus seiner Sicht: Makler sollten sich spezialisieren.
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