The Long View – Der Hintergrund Viele Unternehmen und Vereine bieten Mitarbeitern, Mitgliedern oder auch Verbrauchern Gruppenversicherungen zu Spezialkonditionen an, zunehmend auch als Nebenprodukt zu Produkten oder Dienstleistungen. Bisher galt, dass die Gruppenspitze, die als Versicherungsnehmer fungiert, nicht als Versicherungsvermittler anzusehen ist und entsprechend auch keine gewerberechtliche Erlaubnis braucht. Der Bundesgerichtshof zweifelt diese Rechtsaufassung nun in einem aktuellen Fall an und hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine entsprechende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Entscheidung des EuGH dürfte weitreichende Konsequenzen haben.
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