The Long View – Der Hintergrund Mit ihrem 2018 verabschiedeten Aktionsplan hat die EU sich vorgenommen, den europäischen Kapitalmarkt so umzugestalten, dass mehr privates Kapital in nachhaltigere Investitionen gelenkt wird. Die sogenannte Taxonomie-Verordnung ist ein wesentlicher Kern dieses Plans. Sie legt fest, wann eine Wirtschaftstätigkeit als ökonomisch nachhaltig einzustufen ist. Obwohl viel noch ungeregelt ist, sollten sich auch Erst- und Rückversicherer intensiv damit beschäftigen. Große Bedeutung kommt den Themen fossile Brennstoffe und Mobilität zu.
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Mit Mobilität sind unzweifelhaft klimabedingte Risiken verbunden. Dies betrifft insbesondere Mobilität in Verbindung mit Verbrennungsmotoren. Gleichwohl ist das Risikogeschehen komplexer, ansonsten gäbe es hier nicht den Bedarf einer Pflichtversicherung für Haftpflichtschäden. Das könnte zukünftig zu schwierigen Abwägungen im
Hinblick auf das Produktangebot gerade in der KFZ-Versicherung führen. Das Beispiel zeigt, dass die Vorgaben der Taxonomie nicht widerspruchslos sind. Ein Bewertungsrahmen für Nachhaltigkeit macht dabei grundsätzlich viel Sinn. Gleichwohl bedarf es auch eines kritischen Blicks darauf, wie stark der „Regulator“ hier seine Vorstellung zum allgemeinen Maßstab macht.