Olaf Scholz greift Versicherer-Lobby an

Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hat die Versicherungsbranche frontal angegriffen. In der Talkshow von Anne Will brachte er die Lobbyarbeit von Versicherern und Vertrieben in Sachen Provisionsdeckel in Zusammenhang mit der Masken-Affäre von Unionsabgeordneten zur Sprache. Diese Lobbyarbeit sei ein Beispiel für Vorgänge, für die „sehr harte Regeln“ entwickelt werden müssten. „Leute im Bundestag“ hätten den Deckel bekämpft – und zwar nicht aus allgemeinen Erwägungen, sondern weil sie ihrerseits Leute schätzten, die ein Interesse an Provisionen haben.

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1 Antwort »

  1. Als Abgeordneter fühle ich mich den berechtigten Anliegen aller Bürgerinnen und Bürger als auch denen der Wirtschaft verpflichtet. Aus allen Bereichen der Wirtschaft, auch der Versicherungswirtschaft. Den die Wirtschaft schafft die Arbeitsplätze und sichert so Steuereinnahmen, Sozialabgaben und Wohlstand.

    Selbstverständlich habe ich mich im Rahmen meiner sozialpolitischen Mandate in der CDU/CSU-Fraktion auch mit den Themen der betrieblichen Altersversorgung befasst und das aus allen Perspektiven, einschließlich der Aktivitäten der sog. Direktversicherungsgeschädigten. Alles das ist für mich Teil einer umfassenden Meinungsbildung.

    Unter dem Begriff „Provisionsdeckel“ werden ja oft zwei Sachverhalte vermischt.

    Zum einen geht es da um Provisionen für sogenannte Restschuldversicherungen. Hier ist der Gesetzgeber ja in der Tat gerade im Gesetzgebungsverfahren. Gerne informiert mein Kollege Carsten Brodesser Sie als Berichterstatter der Fraktion zur Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

    Zum anderen sehen vor allem Verbraucherschützer die Notwenigkeit, die Abschlussprovisionen für alle Formen von Lebensversicherungen zu deckeln oder gar zu verbieten. Mir stellt sich da die Frage, wie das mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft in Einklang zu bringen wäre? Der Preiswettbewerb, sowohl der Lebensversicherer wie der Vermittler, ist ein elementarer Bestandteil der Marktwirtschaft. Für Kostentransparenz hat der Gesetzgeber schon seit 2014 gesorgt. Seit dem Lebensversicherungsreformgesetz 2014 sind die Lebensversicherer laut § 2 Absatz 1 der VVG-Infoverordnung verpflichtet, die Effektivkosten auszuweisen.

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