Legal Eye – Die Rechtskolumne Gruppenversicherungen sind in Deutschland weit verbreitet. Dabei schließt ein Unternehmen oder ein Verein als Versicherungsnehmer eine Police ab, der Mitarbeiter, Vereinsmitglieder oder Kunden beitreten können. Das oft genutzte vertragliche Instrument steht aber unter Beobachtung. Die BaFin hat in einem Rundschreiben die Erwartung formuliert, dass die Rechte der Verbraucher nicht zu kurz kommen dürfen. Ein Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs zur Gruppenversicherung liegt beim Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung, und auch der Entwurf des Finanzministeriums zum Provisionsdeckel sowie das Steuermodernisierungsgesetz nehmen sie unter Beschuss.
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