BdV fordert 2,5 Promille Provision bei Restschuld

Der Bund der Versicherten (BdV) ist nicht einverstanden mit dem Vorhaben der Regierung, die Provisionen bei Restschuldpolicen auf 2,5 Prozent der Darlehenssumme zu begrenzen. Bei einem Deckel in dieser Größenordnung gehe der Wucher ungehindert weiter, sagte BdV-Chef Axel Kleinlein in einer Anhörung des Finanzausschusses. Er fordert eine Obergrenze von 2,5 Promille. Auch die Verbraucherzentralen werten den von der Regierung geplanten Deckel nur als ersten Schritt. Iris Kremers von HDI Deutschland hält dagegen 4 Prozent für notwendig. Anderenfalls würde der hohe Aufwand der Vermittler in dieser Sparte nicht mehr gedeckt.

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1 Antwort »

  1. In der gestrigen Anhörung haben etliche Verbraucherschutzorganisationen Stellung zur Restschuldversicherung genommen. Unter anderem wurde behauptet, Provisionen von 2,5 % der Darlehenssumme seien Wucher. Diese steile These wurde nicht näher erläutert. Rechnet man den Wert auf 5 oder 10 Jahre Kreditlaufzeit um, ergibt sich ein zusätzlicher Effektivzins von etwa 0,9 % bis 0,5 %. Auch bei der Wiedergabe der BaFin-Statistik blieb wie üblich unerwähnt, dass dort nur Todesfälle erfasst sind. Diese machen nur etwa jeden fünften bis sechsten Leistungsfall in der Restschuldversicherung aus. Zudem handelt es sich um einen jährlichen Wert. Die Wahrscheinlichkeit im Vertragsverlauf einen Versicherungsfall zu haben ist für Verbraucher also deutlich höher. Tatsächlich greift der Gesetzentwurf an mehreren Stellen in die Restschuldversicherung ein und ist in Summe zu weitgehend. Damit ist ein kostendeckendes Angebot in der Breite nur noch schwer möglich. Daher sollte die Obergrenze 4 % betragen und auch die Kundenbetreuung weiterhin vergütet werden können.

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