DSGVO-Bußgeldpraxis treibt das D&O-Risiko

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Bußgelder nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und deren Versicherbarkeit werden regelmäßig im Kontext der Cyberversicherung diskutiert. Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Berlin könnte die künftige Bußgeldpraxis beeinflussen und zu vermehrten D&O-Schadensfällen führen. Cyberspezifische Themen und Fragestellungen rund um den Stand der Technik und die typischen Data Breach-Szenarien dürften dann zunehmend für D&O-Schadensfälle relevant werden.

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