Legal Eye – Die Rechtskolumne Nachhaltigkeit wird 2021 nicht mehr als Aufsichtsschwerpunkt von der BaFin genannt. Stattdessen will sich die Aufsicht vor allem um die Folgen der Corona-Pandemie, IT-Risiken und den Verbraucherschutz kümmern. Nachhaltigkeit bleibt aber ein wichtiges Thema. So müssen Versicherungsunternehmen und Vermittler seit dem 10. März 2021 aufgrund der EU-Transparenzverordnung ihre Strategien zum Thema „Nachhaltigkeit“ veröffentlichen und darüber informieren. Das führt entweder zu einer weiteren Bürokratie oder ist der Beginn einer Veränderung in Richtung mehr nachhaltigem Verhalten.
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