Legal Eye – Die Rechtskolumne Obwohl die D&O-Versicherung als Haftpflichtpolice ausgestaltet ist, dient sie auch und insbesondere dem Bilanzschutz der Unternehmen. Einen direkten Anspruch gegen den Versicherer haben die Firmen als Versicherungsnehmer aber nicht. Um direkt vom Versicherer entschädigt zu werden, müssen Unternehmen komplizierte Umwege gehen. Neue Konzepte wie die Eigenschadendeckung könnten allen Beteiligten viel Geld, Zeit und Nerven sparen.
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