The Long View – Der Hintergrund Es reicht nicht aus, wenn ein Versicherer eine unwirksame Klausel bei neuen Vertragsabschlüssen nicht mehr verwendet und sich in laufenden Verträgen nicht mehr darauf beruft. Das hatte der Wettbewerbssenat des Bundesgerichtshofs bereits Ende 2017 entschieden. Jetzt hat der Versicherungssenat ein weiteres Urteil gefällt, das daran anknüpft. Es hat weitreichende Folgen: Versicherer müssen sämtlichen Kunden mit Verträgen, in denen die unwirksame Klausel enthalten ist, ein „individualisiertes Schreiben“ zukommen lassen.
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