Das Greifswalder Uniklinikum ist vor dem Landgericht Stralsund mit einer Schadenersatzforderung gegen seinen früheren kaufmännischen Geschäftsführer gescheitert. Hintergrund ist eine Deckungslücke von rund 30 Mio. Euro bei Altersversorgungsverträgen für Mitarbeiter, die der Geschäftsführer 2005 über das für marktunübliche Provisionen bekannte private Versorgungswerk DUK abgeschlossen hat. Die Klinik macht ihn dafür verantwortlich, dass er jahrelang nichts gegen die sich abzeichnende Lücke unternommen hat. Etwaige Ansprüche gegen den DUK sind dagegen verjährt.
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