In der Auseinandersetzung über den Streit zwischen Ottonova und der Wettbewerbszentrale spricht der Bundesgerichtshof (BGH) das letzte Wort. Die Karlsruher Richter beschäftigen sich im Oktober mit der Frage, ob der private Krankenversicherer für sein Angebot der Fernbehandlung durch Schweizer Ärzte werben darf oder ob er damit gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. In den beiden ersten Instanzen hatte Ottonova verloren. Das Unternehmen sieht jetzt aber Grund zur Hoffnung.
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